Im Zuge der Corona-Krise haben einige Unternehmen einen Liefer- oder Abholdienst eingerichtet, um ihre Ware weiterhin für Kunden verfügbar zu machen. Auch nach den schrittweisen Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus setzen viele Unternehmen weiterhin auf diese Vertriebswege.
Wer einen Lieferdienst oder Onlineshop betreibt, der sollte wesentliche rechtliche Aspekte, wie beispielsweise das Fernabsatzrecht, nicht außer Acht lassen.
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liefert hilfreiche Informationen, zum Beispiel zur Informationspflicht im Onlinehandel. Darüber hinaus gibt die Rechtsanwaltskanzlei Himmelreither in einem Blogbeitrag einen anschaulichen Überblick über wesentliche rechtliche Aspekte. Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
Was kann ich tun, um mein Geschäft gesetzeskonform zu betreiben?
Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei
Darüber hinaus informieren sicher auch ortsansässige Anwälte zu diesem Thema. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Dieser Blogbeitrag dient dazu, auf mögliche rechtliche Fragen hinzuweisen und eine Auswahl an Informationsquellen bereitzustellen, die jedoch nicht abschließend ist.